Wir fordern vom Gemeinderat, dass die kantonale Praxis in unserer baurechtlichen Grundordnung sofort integriert und angewendet wird.
Es kann doch nicht sein, dass unsere Dorfbewohner schlechter behandelt werden als jene in unseren Nachbargemeinden, die diesen „alten Zopf“ schon längstens abgeschafft haben!
Gemeinsam mit den Unterzeichnenden wollen wir:
- dass in den Gebäuden alle Innenräume nach Eignung genutzt werden können.
- dass die bestehende Bausubstanz erweitert werden kann, ohne dafür zusätzliches Land zu beanspruchen (Verdichtung im Innern).
- dass neuer Wohnraum kostengünstiger durch optimale Gestaltung und Nutzung bestehender Baukörper geschaffen werden kann.
- dass leere Gebäudeteile (Heubühnen, Ställe, Dachböden etc.) sinnvoll neu gestaltet und genutzt werden können.
Ziel erreicht!
Der Gemeinderat hat in seiner Mitteilung vom 17. Januar 2018 der FDP Sektion Grossaffoltern mitgeteilt, dass er, nicht zuletzt aufgrund unserer Petition,
die Teilrevision der Ortsplanung im August 2017 in die Wege geleitet hat.